Was sind Denkmalimmobilien und warum kann man mit ihnen Steuern sparen?
Gebäude mit besonderem historischen und architektonischen Wert können in Deutschland als Denkmäler ausgewiesen werden. Sobald der Denkmalschutz gilt, darf das Gebäude nicht mehr ohne behördliche Genehmigung verändert oder gar abgerissen werden. Da der Staat den Erhalt der Denkmalimmobilien nicht allein finanzieren kann, unterstützt er Privatinvestoren und greift ihnen mit Steuervorteilen unter die Arme. Davon kannst du profitieren und mit einer Denkmalimmobilie Steuern sparen.
Steuern sparen mit Denkmalimmobilien dank Denkmal-AfA
Das Steuern-Sparen mit Denkmalimmobilien ermöglicht der Staat über die Denkmal-AfA (AfA = Absetzung für Abnutzung). Über diese können Kosten für Kauf und Instandhaltung der Denkmalimmobilie steuerlich geltend gemacht werden. Die Konditionen sind dabei im Vergleich zu einer herkömmlichen Immobilie deutlich besser für Kapitalanleger. Indem du die Kosten, die dir durch den Kauf und die Sanierung der Denkmalimmobilie entstehen, über die Denkmal-AfA abschreibst, minderst du dein zu versteuerndes Einkommen und damit deine steuerliche Belastung. Das Geld, das zuvor als Steuer an das Finanzamt ging, fließt nun in deinen eigenen Geldbeutel und kann zur Entschuldung deiner Denkmalimmobilie genutzt werden. Gleichzeitig sorgst Du hierdurch für einen Vermögenszuwachs.
Den größten Steuervorteil hast du durch die Abschreibung der Sanierungskosten. Diese können bei vermieteten Denkmalimmobilien über 12 Jahre zu insgesamt 100 % steuerlich geltend gemacht werden. Bei Eigennutzung der Denkmalimmobilie ist eine Abschreibung von 90 % der Kosten über 10 Jahre möglich. Geregelt werden diese Steuervorteile in EStG §7h/i (für Vermieter) und in §10f (bei Eigennutzung). Alles über die Denkmalschutz Abschreibung erfährst du im separaten Artikel.
Steuern sparen mit Denkmalimmobilien dank Doppelförderung
Eigentlich sind Doppelförderung nach deutschem Steuerrecht nicht möglich. Um Steuern mit Denkmalimmobilien zu sparen, können Vermieter von Denkmalimmobilien sowohl die Altsubstanz, die Sanierungskosten, als auch Finanzierungskosten (Zinsen an die Bank) abschreiben, da es sich um unterschiedliche Aufwendungen handelt. So profitierst du von der einzigartigen Doppelförderung für Denkmalimmobilien.
Altbausubstanz abschreiben
Über die Denkmal-AfA kann auch die Altsubstanz der Denkmalimmobilie abgeschrieben werden. Für Gebäude, die vor 1925 erbaut wurden, können 2,5 % des Kaufpreises über 40 Jahre abgeschrieben werden. Jüngere Denkmalgebäude können mit 2 % über 50 Jahre abgeschrieben werden. Von dieser Förderung können jedoch nur Eigentümer profitieren, die ihre Denkmalimmobilie vermieten.
Finanzierungskosten abschreiben
Zusätzlich zur Absetzbarkeit der Anschaffungs- und Sanierungskosten können Vermieter von denkmalgeschützten Immobilien die Finanzierungskosten, also die Darlehenszinsen zu 100 % abschreiben.
Steuern sparen mit Denkmalimmobilien – Steuerfreier Verkauf
Neben den denkmalspezifischen Steuervorteilen profitieren Besitzer von Denkmalimmobilien auch von der Möglichkeit, Immobilien nach zehn Jahren Haltedauer, steuerfrei zu verkaufen. Solltest du in eine Denkmalimmobilie mit Exit-Strategie investieren, dann empfehle ich Dir die Überlegung zu einem Verkauf nach frühestens 12 Jahren, um die steuerliche Förderung voll auszuschöpfen.
Welche Abschreibungen werden gefördert?
Über die Denkmal-AfA können nur Ausgaben für Sanierung und Instandhaltung der Denkmalimmobilie steuerlich geltend gemacht werden, die tatsächlich zum Erhalt der Substanz des Gebäudes beitragen. Das Anlegen eines Gartens oder der Bau einer Garage können zum Beispiel nicht über die Denkmal-AfA abgeschrieben werden. Gehört ein historischer Zaun zum Gebäudekomplex, so kann dessen Sanierung wiederum steuerlich geltend gemacht werden. Teilweise steht auch nicht das gesamte Gebäude unter Denkmalschutz, sondern nur das äußere Erscheinungsbild im Rahmen des Ensembleschutzes. In diesem Fall können nur Kosten für die Sanierung von beispielsweise Fassade oder Fenstern steuerlich abgesetzt werden.
Steuern sparen mit Denkmalimmobilien im Vergleich zu herkömmlichen Immobilien
Der große Vorteil von Denkmalimmobilien gegenüber herkömmlichen Immobilien sind die kürzeren steuerlichen Absetzungsmöglichkeiten durch die Denkmal-AfA und die Doppelförderung von Altsubstanz und Finanzierungskosten. Durch diese Steuerersparnis sind recht einfach rund 100.000 Euro zusätzlicher Vermögenszuwachs in der gleichen Zeit im Vergleich zu einer herkömmlichen Immobilie möglich.
Für wen lohnt sich das Steuern sparen mit Denkmalimmobilien?
Denkmalimmobilien sind lukrative Investitionsobjekte für den Vermögensaufbau. Um Steuern mit Denkmalimmobilien zu sparen, musst du natürlich über ein entsprechendes Einkommen und eine zu mindernde Steuerlast verfügen. Wer keine oder nur wenig Steuern zahlt, der profitiert etwas weniger von diesen Steuervorteilen. Ich empfehle die Investition in Denkmalimmobilien für Anleger mit einem jährlichen zu versteuernden Einkommen von mindestens 60.000 Euro. Für sie sind Denkmalimmobilien lukrative Renditeobjekte.
Steuern sparen bei Denkmalimmobilien mit mehreren Eigentümern
Ist eine Denkmalimmobilie im Besitz mehrerer Eigentümer, so können gemeinsame Sanierungskosten anteilig von der Steuer abgesetzt werden. Lässt beispielsweise eine Eigentümergesellschaft mit fünf Personen, von der jede eine Wohnung im Denkmalgebäude besitzt, gemeinsam die Fassade des Gebäudes sanieren, so kann jeder Eigentümer 20% der Kosten von der Steuer absetzen. Werden Sanierungsarbeiten in der Wohnung durchgeführt, so können natürlich alle Kosten durch den Eigentümer steuerlich geltend gemacht werden, auch wenn der Gesamtkomplex einer Eigentümergesellschaft gehört. Ich empfehle dir meinen Artikel Steuern sparen durch Investieren.
Genehmigung der Denkmalbehörde zum Steuern sparen mit Denkmalimmobilien
Wer mit Denkmalimmobilien Steuern sparen will, der muss natürlich die Auflagen der Denkmalbehörden erfüllen. Jede bauliche Veränderung muss durch die Denkmalbehörde genehmigt und nach Fertigstellung abgenommen werden. Erst nach der Abnahme erhältst du eine Bescheinigung der Denkmalbehörde, die du beim Finanzamt einreichen musst, um die Sanierungskosten steuerlich geltend zu machen. Erfolgt keine Genehmigung durch die Denkmalbehörde, entgehen dir nicht nur die steuerlichen Vorteile. Es werden auch empfindliche Strafzahlungen fällig. Deshalb solltest du Sanierungsarbeiten an Denkmalimmobilien immer in enger Abstimmung mit der Denkmalbehörde und einem denkmalerfahrenen Bauträger durchführen.
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Disclaimer
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