Diese Steuern fallen für Selbstständige an
Da es unterschiedliche rechtliche Formen der Selbstständigkeit gibt, können auch unterschiedliche Steuern für dich anfallen, wenn du dich selbstständig machst. Lediglich die Einkommenssteuer fällt in jedem Fall an. Dabei wird dein individuelles Einkommen versteuert, unabhängig davon, in welcher Rechtsform du selbstständig bist.
Für die meisten Selbstständigen fällt darüber hinaus Umsatz- und Gewerbesteuer an. Firmierst du über eine Kapitalgesellschaft, so können noch Körperschafts- und Kapitalertragssteuer dazukommen. Je nach Höhe der gezahlten Einkommens- oder Körperschaftssteuer werden noch 5,5 Prozent Solidaritätszuschlag fällig.
Je nach gewählter Rechtsform gibt es unterschiedliche Möglichkeiten, zum Steuern sparen für Selbstständige. Dazu schauen wir uns im Folgenden an, welche Absetzbeträge, steuerrechtlichen Instrumente und Steuertipps für Selbstständige du nutzen kannst, um deine Steuerlast zu reduzieren.
Pflicht und Möglichkeit zum Steuern sparen für Selbstständige: die Steuererklärung
Für Selbstständige ist die Abgabe einer Steuererklärung verpflichtend. Diese muss bis zum 31. Juli des Folgejahres beim Finanzamt eingehen. Wenn du einen Steuerberater beauftragst, dann verlängert sich diese Frist bis zum 28. Februar des übernächsten Jahres.
Die Steuererklärung ist aber mehr als nur eine lästige Pflicht: Sie ist die Chance zum Steuern sparen für Selbstständige! Denn hier musst du nicht nur deine Einnahmen ausweisen, sondern hast auch die Möglichkeit, diverse Kosten von der Steuer abzusetzen, um deine Steuerschuld zu mindern. Nicht nur deshalb solltest du die Steuererklärung gewissenhaft und am besten mit einem Steuerberater durchführen: Falschangaben in der Steuererklärung – egal, ob bewusst oder unbewusst getroffen – können zu empfindlichen Bußgeldern führen. Außerdem: Die Kosten für einen Steuerberater oder eine Steuersoftware kannst du steuerlich geltend machen.
Steuern sparen als Selbstständige mit Betriebsausgaben
Arbeitgeber können Werbungskosten steuerlich geltend machen, Selbstständige diese als Betriebsausgaben. Unter Betriebsausgaben werden alle Aufwendungen verstanden, die du hast, um dein Einkommen als Selbstständiger zu erzielen. Deshalb fallen darunter sehr unterschiedliche Ausgaben. Da in einem Geschäftsjahr zahlreiche Rechnungen und Belege zusammenkommen können, solltest du diese gut sortiert dokumentieren. So vergisst du bei deiner Steuererklärung keine Ausgaben.
Um Betriebsausgaben steuerlich geltend zu machen, musst du nachweisen, dass diese vollständig oder zu einem überwiegenden Teil aufgrund deiner selbstständigen beruflichen Tätigkeit anfallen. Hier zu nennen sind insbesondere Telefon, Smartphone und Laptop, die ja häufig sowohl privat als auch beruflich genutzt werden. Eindeutiger ist der Fall bei klassischen Arbeitsmitteln wie Büromöbeln, -bedarf und Technik sowie Arbeitskleidung, Geräten und Maschinen. Sie müssen jedoch zu 90 Prozent beruflich genutzt werden, um steuerlich abzugsfähig zu sein. Ebenfalls als Betriebsausgaben absetzbar sind Fortbildungen und Fachliteratur sowie -magazine, die erkennbar im Kontext deiner Selbstständigkeit stehen. Versicherungen wie eine Betriebshaftpflicht oder eine Betriebsunterbrechungsversicherung gehören ebenfalls zu den Betriebsausgaben. Wenn du allgemeine Informationen über das Steuern sparen möchtest, dann schaue dir den verlinkten Artikel dazu an.
Büro- und Geschäftsräume und häusliches Arbeitszimmer
Büro- und Geschäftsräume und ihre Ausstattung sind klassische Betriebsausgaben. Hier ist nicht allein die Miete steuerlich absetzbar. Auch Kosten für Wasser, Heizung, Strom, Internet, Telefon, Renovierungen und Versicherungen können steuerlich geltend gemacht werden. Sind die Büro- und Geschäftsräume in deinem Besitz, so kannst du auch die Darlehenszinsen und Abgaben wie die Grunderwerbsteuer steuerlich absetzen.
Für viele Selbstständige geht die Arbeit zu Hause weiter. Hast du ein häusliches Arbeitszimmer eingerichtet, so kannst du anteilig zur privaten Wohnfläche die oben aufgezählten Kosten von der Steuer absetzen. Steht im Betrieb kein Arbeitsplatz zur Verfügung, so kann das häusliche Arbeitszimmer noch bis Ende 2022 mit bis zu 1.250 Euro in der Steuererklärung abgesetzt werden.
Mit dem Firmenwagen Steuern sparen als Selbstständige
Der Firmenwagen ist das typische Klischee für Steuervorteile von Selbstständigen. Tatsächlich handelt es sich aber nicht um einen Steuervorteil, denn ein Fahrzeug ist schlicht eine Betriebsausgabe, auch wenn es zusätzlich für private Fahrten genutzt wird. Bei mehr als 50 Prozent dienstlicher Nutzung ist das Fahrzeug eindeutig Betriebsvermögen; alle laufenden Kosten und die Abschreibung sind in voller Höhe als Betriebsausgaben absetzbar. Nutzt du das Fahrzeug privat, so müssen diese privat gefahrenen Kilometer in einem Fahrtenbuch erfasst und versteuert werden. Alternativ zum Fahrtenbuch kannst du die 1-Prozent-Regelung nutzen und pauschal ein Prozent des Brutto-Listenpreises als Teil des Einkommens versteuern.
Wird das Fahrzeug zu weniger als 50 Prozent dienstlich genutzt, so hast du die Wahl, ob du es als Privat- oder Betriebsvermögen führen willst. Bei Privatnutzung kannst du nur die Kosten als Betriebsausgaben geltend machen, die für die dienstliche Nutzung anfallen. Dafür bleibt der Verkauf des Fahrzeuges steuerfrei. Wenn erwiesenermaßen weniger als 10 Prozent der Fahrten auf die dienstliche Nutzung entfallen, so wird das Fahrzeug automatisch als Privatvermögen betrachtet.
Abschreibungen zum Steuern Sparen für Selbstständige nutzen
Über Abschreibungen kannst du Kosten für Investitionen und Anschaffungen über mehrere Jahre verteilt steuerlich geltend machen. Der Normalfall ist die lineare Abschreibung. Dabei wird ein Wirtschaftsgut zu einem festgelegten Prozentsatz pro Jahr abgeschrieben und kann jährlich als Betriebsausgabe geltend gemacht werden.
Geringfügige Wirtschaftsgüter mit einem Anschaffungspreis von bis zu 800 Euro netto können sofort zu 100 Prozent abgeschrieben werden. Für bewegliche, abnutzbare Wirtschaftsgüter kannst du eine Sonderabschreibung nutzen, um 20 Prozent der Kosten sofort abzuschreiben.
Mit dem Investitionsabzugsbetrag Steuern sparen als Selbstständige
Mit Investitionen können Selbstständige bereits Steuern sparen, wenn diese noch gar nicht getätigt wurden. Der Investitionsabzugsbetrag ermöglicht es dir, 50 Prozent der Kosten für eine in den drei nächsten Jahren geplante Investition sofort abzusetzen. Diese Regelung kannst du nur nutzen, wenn dein Jahresgewinn unter 200.000 Euro liegt und die geplante Investition zu mindestens 90 Prozent betrieblich genutzt wird. Ich empfehle dir meinen Artikel Steuern sparen durch Investieren.
Mit Versicherungen und Altersvorsorge Steuern sparen als Selbstständige
Ausgaben für private Versicherungen kannst du als Selbstständiger nutzen, um Steuern zu sparen. Denn du kannst sie als Vorsorgeaufwand unter den Sonderausgaben absetzen. Versicherungen wie eine Basis-Kranken- und Pflegeversicherung, Rentenversicherungsbeiträge, Berufsunfähigkeits-, Privathaftpflicht-, Lebens-, Unfall- und Krankentagegeldversicherung können bis zu einem Maximalbetrag von 2.800 Euro jährlich steuerlich geltend gemacht werden. Wie bereits erläutert, können zudem private Versicherungen (z.B. Hausrat) für deine Wohnung anteilig steuerlich abgesetzt werden, wenn du ein häusliches Arbeitszimmer eingerichtet hast.
Spenden und Sponsoring zum Steuern sparen für Selbstständige nutzen
Als Selbstständiger kannst du Gutes tun und gleichzeitig Steuern sparen, indem du gemeinnützigen Organisationen oder Parteien Spenden zukommen lässt. Spenden und Mitgliedsbeiträge an gemeinnützige Organisationen kannst du in Höhe von bis zu 20 Prozent des Einkommens steuerlich absetzen. Bei Spenden in Höhe von bis zu 300 Euro benötigst du nicht einmal eine Spendenquittung. Ein Nachweis über die Zahlung, z.B. über einen Kontoauszug, ist ausreichend.
Parteispenden lohnen sich übrigens noch mehr: Pro Jahr können 50 Prozent jeder Parteispende bis zum Höchstbetrag von 1.650 Euro direkt von deiner Steuerschuld abgezogen werden. Spenden, die darüber hinausgehen, reduzieren im Umfang von nochmals maximal 1.650 Euro dein zu versteuerndes Einkommen. Überschreitest du diese Höchstbeträge, so kannst du den Überschuss im Rahmen des Spendenvortrags ins Folgejahr übertragen.
Du kannst übrigens auch spenden, ohne Geld zu überweisen: Sogenannte Aufwandsspenden können von gemeinnützigen Organisationen und Parteien ebenfalls bescheinigt werden. So wird deine ehrenamtlich eingesetzte Arbeitszeit belohnt, indem du Steuern sparst.
Neben Spenden kann Sponsoring unter bestimmten Umständen als Betriebsausgabe abgesetzt werden, wenn nachweisbar ist, dass daraus ein wirtschaftlicher Vorteil, zum Beispiel durch Werbung, erwächst. So kann Sponsoring auch von Kapitalgesellschaften abgesetzt werden.
Mit der richtigen Rechtsform Steuern sparen als Selbstständige
Als Selbstständiger kannst du unterschiedliche Rechtsformen wählen, die jeweils auch zu unterschiedlichen steuerlichen Rahmenbedingungen führen. Bei hohen Gewinnen empfiehlt sich unter bestimmten Voraussetzungen der Wechsel in eine GmbH, die dir zum Beispiel als Geschäftsführer ein Gehalt auszahlt. Diese Kosten können für die GmbH als Betriebsausgabe geltend gemacht werden. Zudem unterscheidet sich der Steuersatz für GmbHs von dem für Personengesellschaften.
Steuern sparen durch Verlustvortrag
Nicht immer ist man in der Selbstständigkeit wirtschaftlich erfolgreich. Das berücksichtigt das Steuerrecht und erlaubt, einen Verlustvortrag vorzunehmen. Unterjährig können Verluste ohnehin problemlos miteinander verrechnet werden. Du kannst über den Verlustvortrag aber auch Verluste aus dem Vorjahr mit Gewinnen in den Folgejahren verrechnen. Dein Gewinn wird dann entsprechend reduziert und es fallen geringere Steuern an.
Dank Kleinunternehmerregelung Steuern sparen Selbstständige
Vor allem Existenzgründer können Steuern sparen, indem sie auf die Kleinunternehmerregelung zurückgreifen. Kleinunternehmer müssen keine Umsatzsteuer ausweisen. Auf die Kleinunternehmerregelung kannst du zurückgreifen, wenn dein Umsatz 22.000 Euro pro Jahr nicht übersteigt, im Folgejahr dürfen maximal 50.000 Euro erwirtschaftet werden.
Als Kleinunternehmer kannst du deine Steuerschuld außerdem vereinfacht im Rahmen einer Einnahmen-Überschuss-Rechnung ermitteln. Einkommenssteuer, Körperschaftssteuer und unter Umständen Gewerbesteuer (ab 24.500 € Jahresumsatz) werden natürlich auch für Kleinunternehmer in voller Höhe fällig. Durch die Kleinunternehmerregelung kannst du aber steuerreduziert in die Selbstständigkeit starten oder dich nebenberuflich selbstständig machen. Übrigens: Aufwendungen für die Gründung einer Selbstständigkeit sind selbstverständlich als Betriebsausgaben steuerlich absetzbare Kosten.
Diese Informationen sind weder eine steuerliche Beratung noch ein Ersatz für eine solche Beratung. Für die Beurteilung Ihres speziellen Sachverhalts stehen Ihnen Steuerberater zur Verfügung. Trotz aller Sorgfalt bei der Zusammenstellung der Informationen kann keine Gewähr für deren Richtigkeit und Aktualität übernommen werden. Hier erfahren Sie mehr.
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